Allgemeine Kursinformationen

Der 2-tägige Lehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tierarten Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege für die jeweils zulässigen Betäubungsverfahren (Bolzenschuss, elektrischer Strom, CO2). Im Anschluss an den Lehrgang findet die theoretische Prüfung (schriftlich und mündlich) statt. Die praktische Einweisung und Prüfung erfolgt je nach Kursort zu den dort organisatorisch möglichen Tierarten und Verfahren Rind (Bolzenschuss), Schwein (Bolzenschuss, Elektrobetäubung, CO2-Betäubung) sowie Schaf/Ziege (Bolzenschuss, Elektrobetäubung). Für Pferd Bolzenschuss wird generell keine praktische Prüfung abgenommen.

Bei erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer von uns eine Schulungs- und Prüfungsbescheinigung. Die Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Art 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Mit der Bescheinigung beantragen die Teilnehmer die Ausstellung des amtlichen Sachkundenachweises bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde.

Kurssprache ist Deutsch. Die schriftliche Prüfung (Ankreuztest) und die mündliche Prüfung erfolgen auf Deutsch. Bei Teilnehmern mit geringen Deutschkenntnisssen bitten wir um telefonische Rücksprache.

Nach Anmeldeschluss (ca. 6 Wochen vor dem Kurstermin) erhält der Teilnehmer die Kursunterlagen zur Vorbereitung und die Rechnung per Post. Preisreduktionen sind in Einzelfällen möglich, wenn keine praktische Prüfung erfolgt oder nur Teilbereiche geprüft werden.

Der Teilnehmer bringt zum Kurs die Kursunterlagen, den Personalausweis, einen Stift und Schutzkleidung mit. Für Übernachtungsmöglichkeiten sorgt der Teilnehmer selbst.

Es wird dringend empfohlen, dass die Teilnehmer bereits vor dem Lehrgang einem bereits sachkundigen und erfahrenen Mitarbeiter bei der Durchführung der zu prüfenden Tätigkeiten (Treiben, Betäuben & Entbluten) zusehen und dann diese Tätigkeiten einige Male selbst unter Anleitung und Aufsicht der sachkundigen Person durchführen. Davor sollten sie sich das von uns zugesandte Lehrmaterial durchgelesen haben und das für den Schlachtbetrieb zuständige Veterinäramt sollte informiert werden.

Jugendarbeitsschutzgesetz.
Mindestalter 18 Jahre. Bei Personen unter 18 Jahren ist die Teilnahme nur möglich, wenn die Person bereits mit der Thematik des Schlachtens vertraut ist (z. B. in Form einer Ausbildung) und somit psychische Auswirkungen ausgeschlossen werden können.


Weitere Informationen erhalten Sie unter: Tel. 04151 – 7017; Fax 04151 – 894046; E-Mail office@bsi-schwarzenbek.de