Wir arbeiten seit nunmehr 30 Jahren zu angewandtem Tierschutz bei Transport und Schlachtung. Die Antwort auf diese Frage ist jedoch aus verschiedenen Gründen nicht einfach.
Zum einen ist der Anteil an Fehlbetäubungen immer eine betriebsspezifische Zahl, die sich dazu auf eine momentane Situation vor Ort bezieht. Zum anderen ist der Begriff Fehlbetäubung schwierig zu kommunizieren bzw. nicht eindeutig definiert. In der Öffentlichkeit wird der Begriff mit einer Tierschutzrelevanz und Schmerzen und Leiden für das Tier gleichgesetzt. Dies stimmt jedoch für die meisten Fälle nicht.
Um der Komplexität dieser Frage gerecht zu werden, hat das bsi eine Stellungnahme entwickelt, die sie hier herunterladen können.