Sachkunde Schlachten von
Rindern, Schweinen in Brandenburg

R39
Verfügbare Plätze 2-3 | Beteiligung als externer Teilnehmer bei einem betrieblichen Sachkundekurs
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Preis

Veranstaltungsort

Sachkunde Schlachten von
Rindern, Schweinen in Brandenburg

Dieser betrieblicher Lehrgang mit Prüfung (Theorie & Praxis) zur Erlangung der Sachkunde (Schlachten) gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 von Rindern und Schweinen vermittelt die notwendigen Kenntnisse für Handhabung und Pflege und die jeweils zulässigen Betäubungsverfahren (Bolzenschuss, elektrischer Strom).

Ablauf

Tag 1 voraussichtlich von 9:00 bis 17:00 Uhr

Tag 2 Beginn und Dauer abhängig von den Schlachtzeiten

 

Kosten / Vorauszahlung / Rücktritt

Gesamtgebühr: ca. 350-400 € plus 19% MwSt.

Die Übernachtung ist vom Teilnehmenden selbst zu organisieren.
Sie erhalten nach dem Kurs eine Rechnung, das Prüfzeugnis zur Beantragung des Sachkundenachweises wird bis zur vollständigen Zahlung einbehalten.

Kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

 

Maximale Teilnehmerzahl / Platzvergabe

Der Schlachtbetrieb hat ein Platzkontingent von 2-3 Plätze für externe Teilnehmer freigegeben.

Die Platzvergabe erfolgt in Reihenfolge der eingegangenen Anmeldung.

Nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl wird eine unverbindliche Warteliste geführt.

 

Deutschkenntnisse / Lesefähigkeit

Kurssprache ist Deutsch. Nicht-Muttersprachler müssen der Schulung incl. Fachvokabular zu Betäubung und Schlachtung auf Deutsch folgen können und die mündliche und praktische Prüfung ohne Hilfsperson bestreiten können.

Es kann ausnahmsweise und nur nach Rücksprache ein Übersetzer zur Prüfung zugelassen werden (der/die Übersetzer/in wird vom Teilnehmenden, bzw. seinem Betrieb gestellt und sollte das Schlachtvokabular beherrschen; er/sie darf nicht selbst geprüft werden).

Die Schulungsunterlagen und die Prüfungsfragen für den Ankreuztest können nach vorheriger Absprache ggf. zweisprachig in Deutsch/Muttersprache zur Verfügung gestellt werden, sofern die Übersetzung beim bsi Schwarzenbek verfügbar ist.

Sollte aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse keine Fach-Verständigung mit dem Teilnehmenden möglich sein, behalten wir uns vor die Prüfung abzubrechen (die Prüfung gilt dann als „nicht bestanden“ und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr).

 

Voraussetzungen

Es sind keine Qualifikationen notwendig. Die Teilnehmenden sollten die Sachkunde für die jeweiligen Tierarten/ Betäubungsverfahren benötigen und müssen körperlich zur Durchführung der abgeprüften Verfahren in der Lage sein.

 

Nachweis der praktischen Vorbereitung

Jede/r Kandidat/in muss sich bereits vor seiner Teilnahme am Sachkundekurs/-Prüfung praktisch auf die zu prüfenden Tätigkeiten vorbereiten. Alternativ ist es auch möglich, die theoretische und praktische Sachkundeprüfung getrennt abzulegen, d. h. zunächst wird die theoretische Prüfung abgeschlossen, mit diesem Wissen erfolgt dann die praktische Einweisung und Vorbereitung in einem Schlachtbetrieb eigener Wahl und anschließend (möglichst innerhalb von 3 Monaten) wird dann die praktische Prüfung abgelegt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass aus der Sicht des Tierschutzes und der Arbeitssicherheit (Teilnehmende & Schlachthofpersonal) die praktische Einweisung in einem Schlachtbetrieb zwingend notwendig ist, um gefährliche Situationen zu vermeiden und den Tieren keine unnötigen Belastungen oder Schmerzen und Leiden zuzufügen.

Im Rahmen der praktischen Vorbereitung müssen für jede prüfungsrelevante Tierart (Rind, Schwein) die entsprechenden Tätigkeiten unter sachkundiger Aufsicht durchgeführt werden. Dies sind im Wesentlichen Treiben, Ruhigstellen, Betäuben und Entbluten. Die Vorbereitung für Bolzenschussbetäubung (Schwein) kann auch durch Schießen bereits betäubter Tiere erfolgen. Zur Vorbereitung gehört auch die Einweisung in die Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung. Rechtzeitig vor Kurstermin (spätestens aber nach Abschluss der theoretischen Prüfung) sollte daher Kontakt zu einem Schlachtbetrieb (incl. zuständigem Veterinäramt) aufgenommen werden.

Vor der praktischen Einweisung sollten die Kandidaten/innen die vom bsi Schwarzenbek zugesandten Vorbereitungsunterlagen gelesen haben. Zum Nachweis der praktischen Einweisung sollte das Formblatt [siehe Downloadbereich] verwendet werden. Der Nachweis ist für die Zulassung zur praktischen Prüfung zwingend erforderlich und bis spätestens 5 Tage vor dem Kurs beim bsi Schwarzenbek einzureichen. Bei bereits bestehender Vorbildung ist eine Einzelfallprüfung seitens des bsi Schwarzenbek möglich. Bitte nehmen Sie dazu frühzeitig Kontakt mit dem bsi Schwarzenbek auf.

 

Mindestalter

Das Mindestalter beträgt gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz 18 Jahre. Bei Personen unter 18 Jahren ist die Teilnahme nur möglich, wenn die Person bereits mit der Thematik des Schlachtens vertraut ist (z. B. in Form einer Ausbildung) und somit psychische Auswirkungen ausgeschlossen werden können.

 

Mitzubringen

Nachweis zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung

Kursunterlagen

Personalausweis

Schreibzeug

Schutzkleidung zur praktischen Prüfung (bestehend aus: Overall in den Farben grün, grau, blau, braun oder schwarz (notfalls geht auch Kittel zum Überziehen oder ein Einweg-Overall aus dem Baumarkt), Kopfbedeckung, Stiefel und Schürze sowie, wenn vorhanden, Stechschutz und Messer).

 

Beantragung des Sachkundenachweises

Bei erfolgreicher Prüfung erhält der Teilnehmende von uns eine Schulungs- und Prüfungsbescheinigung. Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung kann der Teilnehmende mit dieser Bescheinigung die Ausstellung des Sachkundenachweises bei der Veterinärbehörde, in deren Zuständigkeit er/sie seiner/ihrer Tätigkeit nachkommt, beantragen.

 

Nur Teilbereiche der Prüfung ablegen

In der Regel werden die Sachkundebereiche „Handhabung und Pflege der Tiere vor ihrer Ruhigstellung“, „Ruhigstellen“, „Betäuben“, „Entbluten“ sowie „Einhängen & Hochziehen von Tieren“ zusammen geprüft. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Sachkundeprüfung / den Sachkundenachweis auf den Bereich „Handhabung und Pflege der Tiere vor ihrer Ruhigstellung“ oder „Einhängen & Hochziehen von Tieren“ zu beschränken.

 

Downloadbereich

Teilnahmebedingungen

Nachweisformular praktische Vorbereitung

Anmeldeformular